Begriff
1 Bestimmung
7 Vorkommen
Warte
Eine zeitliche Invarianz, ein Gefüge stabiler Vor-Urteile, das dem Messen eines Ereignisses vorausliegt.
Die Warte ist der vorgängige Standpunkt, an dem Reize überhaupt erst zusammentreffen können: der Ort des Wartens, an dem das kontinuierliche Werden der Welt für das Bewusstsein zu fester Gegenwart kristallisiert. An ihr wird ein Phänomen nicht mechanisch registriert, sondern erblickt – es erhält eine Wertung, einen unterstellten Urheber und eine Schätzung seiner Dauer. Trifft eine Erscheinung die Erwartung der Warte, wird ein Sinn erlebt; verfehlt sie sie, bleibt sie unbemerktes Werden oder wird zur Ent-Täuschung.
Bestimmungen
- GG V1 · Rn 31
Unter einer Warte verstehen wir eine zeitliche Invarianz, ein Gefüge stabiler Vor-Urteile, das dem Messen des Ereignisses vorausliegt. Sie ist der Ort des Wartens, an dem das kontinuierliche Werden der Welt für das Bewusstsein zum Sein, also zu fester Gegenwart kristallisiert. O…