Gleichzeitigkeit

Die Überlappung der Dauern von Ereignissen, durch die sie zugleich erfahren werden können.

Jedes Ereignis besitzt eine Dauer, eine zeitliche Signatur. Überlappen sich die Dauern mehrerer Ereignisse, so sind sie gleichzeitig – im Sinne der kantischen Gemeinschaft, des Zugleichseins. Erinnerung, Erwartung, Werte und Ideale verlängern Dauern weit über die sinnliche Wahrnehmung hinaus und schaffen so eine höchst individuelle Gleichzeitigkeit.

Bestimmungen

  • GG V1 · Rn 16
    Angenommen, jede Erfahrung, also jedes Ereignis besitzt eine gewisse Dauer, die es mit einer zeitlichen Signatur ausstattet und eine Invarianz eines Musters von Information über Zeit für unser Nervensystem bedeutet, dann müssen wir auch annehmen, dass mehrere Ereignisse vom Körp…

Vorkommen